DDQT Einzelmitgliedschaft für LehrerInnen & KursleiterInnen ab jetzt!

Die Außerordentliche Mitgliederversammlung des DDQT am 21. November 2015 hat die Weichen gestellt und eine Neufassung der Satzung verabschiedet, die ab sofort ermöglicht, dass Lehrende der Fachbereiche Qigong und Taiji Quan als Einzelperson DDQT-Mitglied werden können.

Lehrende, Kursleitende

taiji_formsLehrende mit der Qualifikation als KursleiterInnen und LehrerInnen, ausgebildet entsprechend der Ausbildungsleitlinien des DDQT, die sich keinem Ausbildungsinstitut zuordnen, bzw. eine Einzelmitgliedschaft bevorzugen, können einen Aufnahmeantrag stellen und mit Anlagen, die ihre Qualifikation dokumentieren, direkt an die Geschäftsstelle des DDQT richten. Die entsprechenden Formulare stehen ab dem Montag, 7. Dezember 2015 unter dem Menüpunkt Downloads zur Verfügung.

Lehrende, deren Qualifikation den DDQT-Ausbildungsleitlinien für AusbilderInnen entspricht und die ggf. als Ausbildende Module übernehmen in Ausbildungsgängen, können bereits seit längerer Zeit als Einzelperson Mitglied werden.
Bietet einE AusbilderIN eigene Ausbildungsgänge an, ist jedoch die Mitgliedschaft als Ausbildungsanbieter (s.u.) erforderlich.

Die Gremien, die die Anträge auf Mitgliedschaft bearbeiten sind der Ausschuss für Taiji Quan sowie der Ausschuss für Qigong. Nach Sichtung und Prüfung stimmen die ehrenamtlich arbeitenden Ausschussmitglieder über die Anträge ab und leiten ihre Empfehlung an den Vorstand weiter. Um den Aufwand und damit auch die Bearbeitungszeiten gering zu halten, wird darum gebeten die Anlagen zu den Anträgen ein zu scannen und als Emailanhang zu senden.

Nachdem ein Antrag zur Aufnahme empfohlen wurde und der Vorstand zugestimmt hat, erhält die entsprechende Person ein Willkommens-Anschreiben per Email mit der Rechnung im Anhang. Nach dem Zahlungseingang wird das DDQT-Gütesiegel per Post versandt, der Eintrag in die Datenbank auf www.ddqt.de vorgenommen und die grafischen Elemente (Logo:DDQT-Mitglied) zugänglich gemacht. Nun können auch die besonderen Serviceleistungen des DDQT angefordert bzw. genutzt werden wie z.B. die Vorlagen zum Anerkennungsverfahren von Kursangeboten bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).

Die Mitgliedschaft für LehrerInnen und KursleiterInnen kostet pro Jahr 75 € und umfasst ein DDQT-Gütesiegel. Einmalig wird zu Beginn der Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr von ebenfalls 75 € für Einzelmitgliedschaften erhoben.
Die Mitgliedschaft für Ausbildende kostet pro Jahr 100 € und umfasst auch das DDQT-Gütesiegel.

Ausbildungsanbieter

Die Neufassung der DDQT-Satzung differenziert weiterhin die Mitgliedschaften für Organisationen:

  • Schulen, Vereine oder Institute, …, deren fachliche Ausrichtung in erster Linie Taiji Quan und Qigong ist und die Ausbildungen dazu anbieten („direkte Ausbildungsanbieter“),
  • Bildungsträger, Vereine, Institute, …, deren Angestellte, Mitglieder, … auch Taiji Quan und Qigong KursleiterInnen- und /oder LehrerInnen-Ausbildungen anbieten („indirekte Ausbildungsanbieter“)
  • Kliniken, Universitäten, Schulen, Vereine, Initiativen, …, die fachlich qualifiziertes Personal beschäftigen, um Kurse für ein breites Publikum anzubieten

Der jährliche Beitrag für diese Mitgliedschaften ist jeweils 250 € pro Fachbereich.
Wird die Mitgliedschaft für beide Fachbereiche beantragt, erhöht sich der Jahresbeitrag, um 50 €, kostet also 300 €/Jahr. Die Aufnahmegebühr in Höhe von 150 € wird einmalig erhoben.

Mitglieder, die zeitgleich mehr als 2 Ausbildungsgänge durchführen, ergänzen ihren Jahresbeitrag um die „Pauschale 2+“ von wiederum 50 € jährlich.

Die Kosten für jeweils ein DDQT-Gütesiegel für die AusbildungsleiterInnen/ Lehrverantwortlichen sind auch hier in den Jahresbeiträgen mit enthalten.

DDQT-Gütesiegel

KursleiterInnen/LehrerInnen, die als Angehörige eines Ausbildungsanbieters ein DDQT-Gütesiegel beantragen, bzw. nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung erhalten, tragen dafür Kosten von jährlich 50 €.

Werden für beide Fachbereiche Gütesiegel beantragt kostet das erste 50 €/Jahr und das zweite 20 €/Jahr.

Die DDQT-Satzung sowie eine tabellarische Übersicht über die aktuelle Beitrags- und Gebührenordnung wird ab dem 7. Dezember 2016 im Netz zu finden sein unter: https://ddqt.de/wir-ueber-uns/

Die telefonischen Sprechzeiten sind montags, 10 – 13 Uhr sowie donnerstags, 15 – 18 Uhr. Wir beraten Sie gern!
Telefon: 0551 – 38 907 191
Mail: info@ddqt.de