Mitgliedsbeiträge und Kosten
Mit der neuen Ausbildungsordnung und den neuen Ausbildungsleitlinien (AO/AL – gültig ab dem 30.9.2022) ist es erforderlich geworden, die Mitgliedsbeiträge anzupassen.
Ein Ausbilder kann nur ausbilden, wenn er eine vom DDQT zertifizierte Ausbildungsorganisation (ABO) vertritt. Hier sind die Ausbildungsorganisationen (ABOs) des DDQT zu finden.
Beitrags- und Gebührenordnung
Aufnahmegebühren:
| Ausbildungsorganisationen (ABOs) pro Sparte (Taijiquan und Qigong) | 150 € |
| Lehrende (Kursleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen) | 75 € |
| Auszubildende und Fördermitglieder | 0 € |
Eine Mitgliedschaft muss mindestens 1 Kalenderjahr betragen, laut Satzung 5.8 (4).
Bei Neuaufnahmen während des Jahres wird nur anteilig ein Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr erhoben.
Mitgliedsbeiträge – Jahresbeitrag
| ABOs mit einer Sparte (Taijiquan oder Qigong) zuzüglich Mitgliedsbeitrag für mindestens einen Ausbilder*innen |
125 € |
| ABOs mit zwei Sparten (Taijiquan und Qigong) zuzüglich Mitgliedsbeitrag für mindestens einen Ausbilder*innen in 2 Sparten |
150 € |
| Lehrende mit einer Sparte (Taijiquan oder Qigong) (Kursleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen) *) |
125 € |
| Lehrende mit zwei Sparten (Taijiquan und Qigong) (Kursleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen) *) |
150 € |
| Auszubildende** | 30 € |
*) Lehrende Mitglieder, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, können einen Antrag auf Ermäßigung stellen. **) Wer schon als Azubi Mitglied wird, spart sich als Lehrender die Aufnahmegebühr.
Staffelung der Mitgliedsbeiträge bei unterjährigem Eintritt:
1 Sparte 2 Sparten
I. Quartal 125 € 150 €
II. Quartal 105 € 130 €
III. Quartal 70 € 95 €
IV. Quartal 35 € 60 €
Fördermitglieder:
| Mindestbeitrag ab: | 50 € |
Als gemeinnütziger Verein sind unsere Mitgliedsbeiträge von der Mehrwertsteuer befreit.
Stand: 2025-01-01