Neuigkeiten zum Leitfaden Prävention

Der neu überarbeitete Leitfaden Prävention ermöglicht es jetzt auch Taiji und Qigong Kursleitern, die keinen medizinischen und pädagogischen Grundberuf haben, sich anerkennen zu lassen!

Yin yang symbolDer GKV-Spitzenverband der Krankenkassen auf Bundesebene hat in seiner Fassung vom 10. Dezember 2014  zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V folgendes veröffentlicht: Ergänzend zu der bereits bestehenden Regelung, können nun auch Taiji- und Qigonglehrende mit einer mindestens 300 UE umfassenden Ausbildung, einer nachgewiesenen Unterrichtserfahrung von zusätzlich 200 Stunden und einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereichs von der ZPP anerkannt werden. Damit sind endlich auch die vielen hochqualifizierten Lehrenden ohne den Primärberuf in der Lage ein Anerkennungsverfahren einzuleiten.
Wie bereits mitgeteilt bietet der DDQT zu den Krankenkassenanerkennungen montags von 11-12.00 Uhr unter 0211-91384655  eine Sprechstunde an. Zudem arbeitet der DDQT in Absprache mit den Krankenkassen weiterhin Grundlagen aus, um das Anerkennungsverfahren zu erleichtern.

„DDQT“ Fachorganisation für Qigong und Taijiquan

logoDieser Leitfaden beschreibt unter anderem die Förderungswürdigkeit von Präventionsangeboten zur Förderung von Entspannung, Stressbewältigung und nennt wie in den Jahren zuvor schon den DDQT als Fachorganisation für Qigong und Taijiquan. Der Anbieter, die Anbieterin muss neben dem staatlich anerkannten Berufs.-oder Studienabschluss im Gesundheits- oder Sozialbereich seine fachliche Qualifikation nachweisen. Diese Qualifikationen, diese Ausbildungen müssen unverändert bei Taichi- und Qigonglehrenden 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten beinhalten. Neu ist, dass auch andere Berufs.- oder  Studienabschlüsse in Betracht kommen. Wer also keinen Abschluss im Gesundheits.- oder Sozialbereich hat, kann durch dien Nachweis von zusätzlichen 200 Stunden Kursleitererfahrung (Unterrichtserfahrung) anerkannt werden.

Download PDF „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands

Tipp: Auf den Seiten 64/65 der Pdf stehen die relevanten Punkte mit den Anmerkungen 120-122.

Download: „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014

Weitere Fragen und Informationen

Für weitere Fragen und Informationen steht das DDQT-Büro montags von 10.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die neue Telefonnummer!

Deutscher Dachverband für Qigong & Taijiquan e.V. (DDQT)
Am Leinekanal 4
D-37073 Göttingen
E-Mail: info@ddqt.de
Tel: 0551 38907191