News von der ZPP
ZENTRALE PRÜFSTELLE PRÄVENTION Verbindliche Anbieterinformationen: Verbindliche Information für Anbieter und Kursleitungen zur Corona-Sonderregel – ein Update Sehr geehrte(r) Gabriela Mai, Sie sind Anbieter und ggf. zertifizierte Kursleitung für Präventionskurse in der Zentrale Prüfstelle Prävention. In Anlehnung an das letzte Informationsschreiben zur Corona-Sonderregel vom 24. Februar 2021 erhalten Sie hiermit ein Update. Die Corona-Sonderregel ist weiterhin bundesweit gültig Aufgrund der aktuell bestehenden pandemischen Lage in Deutschland gilt auch weiterhin die Sonderregelung hinsichtlich der Durchführung von zertifizierten Präsenzkursen nach § 20 SGB V. Somit dürfen zertifizierte Präsenzkurse unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bis auf Widerruf weiterhin im Live-Stream durchgeführt werden. Dies gilt auch für alle Nachweise, die sonst außerhalb der Corona-Sonderregel in Präsenz vermittelt werden müssen, wie die in der Ausbildung gelehrten fachpraktischen Kompetenzen, die vorzuweisende Kursleitungserfahrung sowie die Einweisungen in das Programm für standardisierte Konzepte. Nur unter Einhaltung der auf Landesebene vorgegebenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung (3G, 2G und 2G plus) wäre auch ein Angebot in Präsenz grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie: Die Prüfung eines Präsenzkurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention umfasst keine datenschutzrechtlichen Aspekte. Es liegt in Ihrer Verantwortung bei der Durchführung von Präsenzkursen auf digitalem Wege Datenschutzbestimmungen zu beachten, diese zu sichern und die Teilnehmenden im Vorfeld darüber zu informieren bzw. deren Einwilligung einzuholen. Das Ende der Corona-Sonderregel wird rechtzeitig in 2022 mit ausreichend Vorlaufzeit für Ihre Planung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention bekannt gegeben. Gerne weisen wir an dieser Stelle auf die FAQs (hier) und auf das im Februar versendete Informationsschreiben (hier) jeweils zur Corona-Sonderregel hin. Weitere Hinweise: Bitte beachten Sie, dass von Ihrer Seite derzeit keine weiteren Schritte notwendig sind. Über das weitere Vorgehen werden Sie stets frühzeitig informiert. Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Weitere Informationen, wie Sie uns erreichen können, finden Sie hier . Aufgrund eines außergewöhnlich hohen Anfrageaufkommens lassen sich derzeit jedoch längere Bearbeitungszeiten leider nicht vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V Zentrale Prüfstelle Prävention Rellinghauser Str. 93, 45128 Essen Sie haben weitere Fragen? Nähere Informationen finden Sie hier. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht mit der Antwortfunktion Ihres E-Mail-Programms darauf, sondern benutzen Sie das Kontaktformular unter https://portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de/public/kontakt. Bitte beachten Sie auch unsere aktuell hinterlegten verbindlichen Informationen. |
Informationen zum Prüfprozess
1. Wer ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)?
Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen gegründet um Präventionskurse – § 20 SGB V. zu zertifizieren.
2. Warum die ZPP, welche Vorteile gibt es dadurch?
- Ein einziger Prüfvorgang pro Kurs mit Gültigkeit für alle beteiligten Krankenkassen.
- Erhöhte Transparenz durch eine gemeinsame Kursdatenbank, auf die alle beteiligten Krankenkassen zugreifen können.
- Einheitliche Prüfergebnisse, die von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt werden. Bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard.
- Die Zertifizierung ist kostenfrei.
Es können ausschließlich Kursprüfungen zur Individualprävention angefragt werden. Prüfung von Angeboten der Betrieblichen Gesundheitsförderung und/oder nach dem Setting-Ansatz nach § 20 SGB V kann nicht beantragt werden.
3. Wie werden die notwendigen Unterlagen zur Prüfung eingereicht?
Die Unterlagen für die Kursprüfung können ausschließlich online über das Qualitätsportal der Zentrale Prüfstelle Prävention im Internet (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) bereitgestellt werden.
4. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Folgende Unterlagen müssen als Dateiupload eingereicht werden:
- Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über eine der im Leitfaden Prävention geforderten staatlich anerkannten Grundqualifikation des Kursleiters.
- Ggf. Nachweis der Zusatzqualifikation im jeweiligen Bereich (siehe Leitfaden Prävention)
- Stundenverlaufspläne (Beschreibung der Ziele, Inhalte sowie Beschreibung des Aufbaus der einzelnen Kursstunden)
- Teilnehmerunterlagen (Handout), d. h. Unterlagen, welche die Teilnehmer im Kurs erhalten.
- Vorlage Stundenverlaufspläne Taichi & Qi Gong – die vollständigen Unterlagen finden Sie in dem Mitgliederbereich.
5. Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Folgende Fristen für das Einreichen der relevanten Unterlagen sind einzuhalten:
Frist 1 x 10 Tage, um Kursunterlagen auf dem Portal hochzuladen. 2 x 10 Tage um fehlende Unterlagen zu ergänzen.
6. Wie läuft die Prüfung und Zertifizierung eines Kurses ab?
Die Periode der Prüfung zur Zertifizierung beträgt normalerweise 14 Arbeitstagen. Das Ergebnis wird per E-Mail zugesandt.
Positives Ergebnis: Zertifikat mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ wird ausgegeben.
Negatives Ergebnis: Erhalt einer ablehnenden Nachricht mit detaillierter Begründung.
7. Kann für einen Kurs mehrmals eine Prüfung beantragt werden?
Zertifizierte Kurse, die abgelaufen sind, können jederzeit weitere kostenfreie Zertifizierungen beantragt werden, um das Prüfverfahren, erneut zu durchlaufen.
8. Wie lange sind die Prüfergebnisse – Zertifizierung gültig?
Die Zertifizierung für Präsenz Kurse ist 3 Jahre gültig.
Präsenz Kurse auf Basis von standardisierten Konzepten werden für drei Jahre zertifiziert.
Ausnahmen: IKT – E-Kurse/interaktive Selbstlernprogramme sind für 1 Jahr gültig sowie deren Konzepte.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Konzept, auf dem der Kurs basiert, nur noch für weniger als ein Jahr zertifiziert ist. Dann wird der Kurs für ein Jahr zertifiziert.
Ein Kurs verliert zudem seine Zertifizierung, wenn prüfungsrelevante Angaben geändert werden.
9. Wo werden die Kurse veröffentlicht und welche Informationen bekommen die Versicherten?
Zertifizierte und aktivierte Kurse werden, falls keine Deaktivierung gewünscht, auf den Internetseiten der beteiligten Kassen für Versicherte öffentlich gemacht. Zudem muss die Krankenkasse die Kurse für ihre Internetseite freigegeben haben. Je aktueller die Kurse eingestellt sind, desto aktueller ist die Kursinformation für die Versicherten. Nur die für die Versicherten relevanten Informationen eines Kurses wie Kurstitel, Beschreibung, Termine (falls vorhanden), Kontaktdaten etc. werden veröffentlicht. Die angezeigten Felder sind bei der Eintragung entsprechend gekennzeichnet.
Prüfunterlagen werden nur zum Zwecke der Prüfung verwendet und Dritten nicht öffentlich gemacht.
Vorlagen Stundenverlaufspläne & Teilnehmerunterlagen Taijiquan & Qi Gong
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