12. Zertifikat

Die LehrerInnenausbildung schließt mit der Übergabe des DDQT-L-Gütesiegels ab. Das ausbildende Institut fordert für seine zu Prüfenden die DDQT-Gütesiegel an und überreicht sie nach der bestandenen Prüfung.
Das DDQT-L-Gütesiegel erhält, wer
• die Prüfung bestanden hat,
• die entsprechend des Kerncurriculums abgeleisteten Unterrichtseinheiten bzw. Zeitstunden in seinem Ausbildungspass nachweisen kann,
• die geforderte Lehrerfahrung nachgewiesen hat,
• den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erbringt und
• die vom ausbildenden Institut geforderten weiteren Konditionen erfüllt und nachgewiesen hat (z.B. Erfahrungsberichte oder Referate, Hospitationen, Einzelstunden, …. )
Das DDQT-L – Gütesiegel hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Die Verlängerung des Gütesiegels nach 3 Jahren erfordert ein entsprechendes Formular, ausgefüllt und durch die Unterschrift des ausbildenden Institutes bestätigt. Folgende Nachweise sind gegenüber dem Institut zu erbringen
• Nachweis von Lehr- /Berufserfahrung
• Nachweis von Fort- und Weiterbildungen gemäß der Fort- und Weiterbildungleitlinien (DDQT-FWL)