Mitgliedsbeiträge und Kosten
Mit der neuen Ausbildungsordnung und den neuen Ausbildungsleitlinien (AO/AL – gültig ab dem 30.9.2022) ist es erforderlich geworden, die Mitgliedsbeiträge leicht anzupassen.
Ein Ausbilder kann nur ausbilden, wenn er eine vom DDQT zertifizierte Ausbildungsorganisation (ABO) vertritt. Unter folgendem Link sind die Ausbildungsorganisationen (ABOs) des DDQT zu finden: (ABOs)
Hier finden Sie Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und zu den Kosten.
Beitrags- und Gebührenordnung
Hier die aktuellen Zugangsbedingungen zum DDQT:
Aufnahmegebühren:
- Ausbildungsorganisationen (ABOs) pro Sparte (Taijiquan und Qigong) 150,-
- Lehrende (Kursleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen) 75,-
- Auszubildende und Fördermitglieder 0,-
Mitgliedsbeiträge:
-
ABOs mit einer Sparte (Taijiquan oder Qigong) 125,-
zuzüglich Mitgliedsbeitrag für mindestens einen Ausbilder*innen -
ABOs mit zwei Sparten (Taijiquan und Qigong) 175,-
zuzüglich Mitgliedsbeitrag für mindestens einen Ausbilder*innen
in 2 Sparten -
Lehrende mit einer Sparte (Taijiquan oder Qigong)
(Kursleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen) *) 125,- -
Lehrende mit zwei Sparten (Taijiquan und Qigong)
(Kursleiter*innen, Lehrer*innen, Ausbilder*innen) *) 150,-
*) Lehrende Mitglieder, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, können einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Fördermitglieder:
- Empfehlung 50,-
- Auszubildende (Azubi) 12,-
**) Wer schon als Azubi Mitglied wird, spart sich als Lehrender die Aufnahmegebühr.
Als gemeinnütziger Verein sind unsere Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerfrei.
Stand: 2024-01-01