Aufgaben, Ziel und Zweck sowie die Möglichkeiten der Mitgliedschaft im DDQT sind in seiner Satzung formuliert und entsprechend verfolgt. Alle Informationen und Formalitäten rund um die Mitgliedschaft erfahren Sie hier!
Unabhängig von der Rechtsform ist die Grundvoraussetzung für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied in den DDQT die Erfüllung der Qualitäts-Mindestanforderungen, die in den Allgemeinen Ausbildungsleitlinien (AL) für beide Fachbereiche formuliert sind.
Für Vereine, die Taijiquan- und/oder Qigong-Kurse anbieten, muss für den Antrag auf Mitgliedschaft wenigstens eine Lehrerin/ein Lehrer namentlich angeführt werden.
Sobald Ausbildungen zum Kursleiter/Kursleiterin bzw. Lehrer/Lehrerin angeboten werden, muss auch das Ausbildungscurriculum den Ausbildungsleitlinien als Mindestmaß entsprechen.
Zudem muss die Ausbildungsleitung die Ausbilderqualifikation der DDQT-Ausbildungsleitlinien nachweislich erfüllen und ein DDQT-Gütesiegel beantragen bzw. mindestens ein Ausbilder-Zertifikat einer DDQT-Mitgliedsorganisation vorweisen können.
Mitglied werden können auch Lehrende, die Ausbildungen anbieten oder anbieten wollen und die Ausbilder-Qualifikation entsprechend des DDQT erfüllen.
Auch Institutionen, die Ausbildungen zum/r Kursleiter/Kursleiterin oder LehrerIn/Lehrer anbieten oder anbieten wollen und entsprechend nachweislich qualifizierte Ausbildungsleitungen und MitarbeiterInnen einsetzen, können Mitglied werden.
Über die fachliche Qualifikation hinaus bieten die Ethikrichtlinien und das Leitbild, welches der DDQT sich gegeben hat, den Gremien Orientierung für die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft.
Antrag auf Mitgliedschaft: siehe rechten Rand, oben unter “Formulare aller Anträge”
Link zur Satzung des DDQT e. V.