Die Teilnehmer der Ausbildung haben einen Ausbildungsnachweis (= Ausbildungspass vom DDQT erstellt und zur Verfügung gestellt) zu führen, der die von Ihnen geleisteten Stunden und Inhalte dokumentiert und vom auszubildenden Institut schriftlich zu bestätigen ist. Der Ausbildungspass ist vom auszubildenden Institut dem Ausbildungsteilnehmer zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen.
Gilt das auch für laufende Ausbildungen, die zur Hälfte bereits abgeschlossen sind? Oder erst für den nächsten Ausbildungsgang? Und wo bekomme ich diesen Pass?
🙂
also erstmal müsste die Ausbildungsordnung überhaupt verbindlich werden!
Übergangsregelungen etc. werden angelegt und Material („Ausbildungspass“) kreiert und produziert werden müssen…
🙂
s. o. genau das sind auch meine Fragen…
Genau. Die Frage nach den laufenden Prozessen wird ja denn bei den Prüfungen noch brisanter.
Ja, es ist noch viel zu tun…..
die situation halt ich für derzeit für ist das instrument eines ausbildungspasses zu unspezifisch und dann ist sowas einfach zu formal.
Entschuldige, da mauss ich nochmal fragen, was genau Du sagen möchtest… 🙂
Hallo Christian,
in dem ein oder anderen Institut werden bereits schon intern Pässe sehr erfolgreich eingesetzt. Sie geben dem Ausbilder und dem Teilnehmer einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Ausbildung. Er ist auch einfach um zu setzten. Als Beispiel: Die Teilnehmer tragen in ihren Passe selbständig den belegten Kurs ein und lassen ihn sich vom Ausbildungsleiter unterschreiben. VG Sabine