Entlastung für freiwillig versicherte Selbstständige

Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte und Selbständige werden halbiert.

Versichertenentlastungsgesetz

Ab dem 01. Januar 2019 tritt das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) in Kraft. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder zu gleichen Teilen (paritätisch) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen. Selbstständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut.

Kleine Unternehmen

Entlastet werden kleine Selbstständige mit geringerem Verdienst. Denn hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse überfordern Kleinselbstständige oft, die gesetzlich versichert sind. Freiwilig versicherte Selbstständige und andere freiwillig Versicherte werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen gleichgestellt.

Zahlen

Der Mindestbeitrag sinkt für Selbstständige ab 2019 deutlich. Die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige liegt dann bei 1.038,33 Euro.

Je nach Krankenkasse ergibt sich ein Mindestbeitrag von 167 EUR bis 186 EUR (zzgl. Pflegeversicherung). Wählen Selbstständige z.B. den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld, liegt der Mindestbeitrag nur noch zwischen 160 EUR und 179 EUR (zzgl. Pflegeversicherung).

Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem wird ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht. Für die Beitragsbemessung ist es nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/versichertenentlastungsgesetz.html?fbclid=IwAR3ktzGnyQzICbsy7Dmdd9nEsNlBENCzhsnXnn4-sy4SDM6poJW-Q3i0ajc

Krankenkassennetz.de GmbH

https://www.versichertenentlastungsgesetz.de/gkv-veg/