Neuer Leitfaden

Am 1.10.2018 trat der neue Präventionsleitfaden der GKV in Kraft. Bis zum 30.9.2020 gelten noch die alten Bedingungen. Ab dem 1.10.2020 jedoch gelten damit neue Voraussetzungen für die Anbieterqualifikationen der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Primärprävention.

Qigong und Taiji Lehrende müssen dann einen Ausbildungszeitraum von 2 Jahren und 360 Stunden (480 UE) anstatt, wie bislang 225 Zeitstunden (300 UE) nachweisen. Zudem gilt für Ausbildungen, die vor dem 30.9.2020 begonnen wurden, eine großzügige Übergangsfrist bis zum 30.9.2024. Wer sich bis zu diesem Stichtag noch anerkennen lässt, fällt unter die alte Regelung. Für alle bis dahin von der ZPP anerkannten Lehrende besteht Bestandsschutz. Man muss dann keine Angst haben, im Nachhinein noch weitere von der Krankenkasse geforderte Anforderungen nach zu belegen.


Wichtig: Die Ausweitungen des Ausbildungsumfanges auf 480 Unterrichtseinheiten (360 h) betrifft leider nicht die Qigong oder Taiji spezifischen Inhalte. Es werden zukünftig naturwissenschaftlich-medizinische, pädagogische, psychologische und gesundheits-wissenschaftliche Inhalte gefordert. Dies ergibt sich wiederum aus der Neuerung, dass ein Grundberuf für Qigong und Taiji komplett entfallen wird.

Auch weiterhin müssen all diejenigen, die keinen Primärberuf haben, 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung im Qigong oder Taiji nachweisen. Eine höhere Gewichtung der Qigong- & Taijipraxis hat leider in der überarbeiteten Version keine Berücksichtigung gefunden. Insgesamt orientiert sich die Anbieterqualifikation mehr an den europäischen Standards für Ausbildungen auf Bachelorniveau, was entsprechend zu einer stärkeren theoretischen Gewichtung führen wird. In diesem Zuge gibt es aber, wie beschrieben, für Interessenten ohne staatliche Ausbildung und Studium Erleichterungen für das Anerkennungsverfahren.

Gespräche mit der GKV haben aber auch gezeigt, dass noch nicht alle Neuerungen bis ins Detail durchdacht und geklärt sind. Der DDQT wird sich aber weiterhin für die Belange seiner Mitglieder einsetzen und versuchen das Bewusstsein beim GKV für die fachlichen Herausforderungen, die der neue Leitfaden mit sich bringt, zu schärfen. Trotzdem muss man leider feststellen, dass die staatlichen Institutionen primär nicht auf die Fachexpertisen der Fachverbände zurückgreifen. Das ist sehr unbefriedigend, aber leider Realität. Wir versuchen so positiv und konstruktiv einzuwirken, wie es die Rahmenbedingungen ermöglichen. Ich betone dies ausdrücklich, da im persönlichen Gespräch immer wieder Unverständnis über Vorgehen und Vorgaben der Krankenkassen aufkommen und ein natürlicher Impuls sagt, das kann doch nicht im Sinne der Sache, der Personen und der Ziele sein. Da muss man doch was machen können. Unsere Einflussmöglichkeiten sind begrenzt, aber „steter Tropfen höhlt den Stein“. In diesem Sinne arbeiten wir weiter an dem Thema und werden die Anliegen der „Szene“ entsprechend vorbringen.

Autor: Dr. Christoph Stumpe

– Vorstand DDQT und Beauftragter für die Krankenkassen –