Ausbildungsordnung/-leitlinien (AO/AL)

Auf der JHV am 18.09.2022 ist die neue Ausbildungsordnung zusammen als
eine Fassung mit den neuen Ausbildungsleitlinien (AO/AL) beschlossen worden.
Die neue AO/AL ist seit dem 30.9.2022 gültig. Sie kann damit ab sofort
schrittweise umgesetzt werden.
Der Beschluss war damit verbunden, dass der Vorstand beauftragt wurde,
Details anzupassen und in eine endgültige Fassung zu bringen.
Dies ist inzwischen geschehen. Der gesamte Vorstand hat die endgültige
Fassung vom 07.11.2022 verabschiedet.

Die neue AO/AL beinhaltet sowohl die Ausbildungsleitlinien für Taijiquan
als auch für Qigong. Zudem sind zwei Gütesiegel vorgesehen: ohne und mit
ZPP-Modulen.

Unterrichtende (Kursleiter*innen, Lehrer*innen und Ausbilder*innen) erhalten
zukünftig zusammen mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags das
DDQT-Gütesiegel für ein Jahr. Der Nachweis von 30 Stunden Fortbildung
(Vertiefung der Ausbildung) muss alle vier Jahre erneuert werden.

Wer die von der ZPP geforderten Zusatzmodule absolviert hat, kann eine
weiteres Gütesiegel bekommen, dass diese Zusatzmodule beinhaltet.

Ausbildungsorganisationen (ABOs) müssen Ihr Ausbildungscurriculum
entsprechend den allgemeinen Vorgaben der AO/AL von den Taijiquan- und
Qigong-Ausschüssen des DDQT prüfen lassen. Nur eine ABO, die durch einen
zertifizierten Ausbilder vertreten wird, kann ausbilden.

Mitgliedsorganisationen des DDQT bieten entsprechend qualifizierte Ausbildungen an.