6. Ausbildungsvorgaben und Empfehlungen

Alle in den Kerncurricula für Taiji Quan und oder Qigong formulierten Fachinhalte sind vertiefend fortzuführen und entsprechend der Zielsetzung zu entwickeln.

Obligatorisch:
• Mindestens 2 Jahre zwischen Beginn der Qualifizierung und der Prüfung
• mindestens 2 Kolloquien/Retreats/Blockseminare bei dem/der gleichen Ausbilder*in á mindestens 24 h Ausbildungsanteil (48 h)
• mindestens 2 Seminare á 12 h bei dem/der gleichen Ausbilder*in (24 h)
• mindestens 2 Wochenendworkshop bei „fremdem/r“ Ausbilder*in á mindestens 12 h Ausbildungsanteil (24 h)
• Teilnahme an min. 1 DDQT-Fachtag für angehende Ausbilder*innen (10 h)
• Gemeinschaftliche Konzeption und Durchführung eines DDQT-Fachtage für Taiji Quan und Qigong KL und L inklusive aller Vor- und Nacharbeiten (30 h)
• Dokumentation und Reflexion der eigenen Schwerpunktsetzung (medizinisch, spirituell, kämpferisch, sozial, …)
• Mentoring
(Mentor*in ist, wer während der Ausbildung zum/r Ausbilder*in begleitet. Mentor*innen stehen für Reflexionsgespräche, Zukunftsüberlegungen, Konfliktfällen etc. zur Verfügung).
Mentor*innen können berufserfahrene AusbilderInnen sein, die eine Fortbildung zum*r Mentor*in absolviert haben. Mentor*innen werden von Ausbildungsteilnehmenden ausgesucht und um Ihr Mentoring gebeten.

Optional:

• Nachweis weiterer Fort- und Weiterbildungsangebote auch Disziplinen-fremd aber Bildungsnah, kreativ, sinnstiftend.

Ausbildungsnachweis
Die Teilnehmer der Ausbildung haben einen Ausbildungsnachweis (=Ausbildungspass) zu führen, der die von Ihnen geleisteten Stunden und Inhalte dokumentiert und vom auszubildenden Institut schriftlich zu bestätigen ist. Der Ausbildungspass ist vom auszubildenden Institut dem Ausbildungsteilnehmer zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen.