10. Ausbildungsnachweis

Die Teilnehmer der Ausbildung haben einen Ausbildungsnachweis (= Ausbildungspass vom DDQT erstellt und zur Verfügung gestellt) zu führen, der die von Ihnen geleisteten Stunden und Inhalte dokumentiert und vom auszubildenden Institut schriftlich zu bestätigen ist. Der Ausbildungspass ist vom auszubildenden Institut dem Ausbildungsteilnehmer zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen.