11. Prüfung

11.1. Prüfungszulassung
Zur Prüfung wird zugelassen wer:
(1) die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt hat,
(2) die entsprechend des Kerncurriculums abgeleisteten Unterrichtseinheiten bzw. Zeitstunden in seinem Ausbildungspass nachweisen kann,
(3) den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erbringt und
(4) die vom ausbildenden Institut geforderten weiteren Konditionen erfüllt und nachgewiesen hat (z.B. Erfahrungsberichte oder Referate, Hospitationen, Einzelstunden, schriftliche Hausarbeit…. )
(5) Teilnahme an einem DDQT-Fachtag
(6) Min. 150 h Lehrerfahrung nachweist
Im begründeten Einzelfall ist eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung durch das jeweils ausbildende Institut möglich.

11.2. Prüfungsanforderungen
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

• schriftliche Prüfung/Reflexion/Vortrag/geplantes, konzipiertes, durchgeführtes und evaluiertes Kursangebot/Präsentation, …
• praktische Prüfung/Lehrprobe,
• öffentliche Vorführung
• mündliches Prüfungsgespräch/Feed-back/Reflexion

Im Prüfungsbereich schriftliche Prüfung soll der/die TeilnehmerIn nachweisen, dass Ausbildungsinhalte sowie praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben präsent hat und selbige verstanden sind. In welcher Form dieser Prüfungsteil umgesetzt wird obliegt dem ausbildenden Institut.

Im praktischen Teil der Prüfung liegt der Schwerpunkt auf dem pädagogisch, methodisch-didaktischen Aspekt der Qualifizierung. Mittels einer Lehrprobe in Beisein des Prüfungsausschusses wendet der/die Teilnehmende, an einer ihr unbekannten Gruppe, ihre/seine Kompetenz an und stellt sie unter Beweis. Die Einzelheiten der praktischen/Lehrprüfung obliegen dem ausbildenden Institut.

Der Part: öffentliche Vorführung kann in einem der folgenden Settings erfolgen: DDQT-Fachtag, Fachkonferenz, Fach-Meeting/Festival, Welt-Taiji-und-Qigong-Tag, … und ist mit dem ausbildenden Institut/ggf. mit dem DDQT abzustimmen. Der Auftritt ist zu dokumentieren (Ausbildungspass).

Im Rahmen des mündlichen Prüfungsgesprächs von ca. 30 Minuten wird die Prüfungs-Lehrprobe von Teilnehmenden sowie dem Prüfungsausschuss reflektiert. Ein konstruktives Feed-back wird gegeben. Die Einzelheiten der mündlichen Prüfung obliegen dem ausbildenden Institut.

11.3. Bestehens Regelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsausschuss in allen drei Prüfungsbereichen das Bestehen empfiehlt.

11.4. Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist mit mindestens zwei Prüfern zu besetzen. Ein Prüfer muss aus dem ausbildenden Institut bestellt sein.
Bei der Bewertung der Prüfung sind die pädagogischen, methodischen und didaktischen Kompetenzen mit 40% der Gesamtleistung zu werten.