2. Ausbildungsvoraussetzungen

An der Ausbildung zum/r AusbilderIn kann teilnehmen, wer
• eine abgeschlossene und bestandene LehrerInnenausbildung nachweisen kann,
• ein gültiges DDQT-L-Gütesiegel trägt und 2 zuvor getragene DDQT-Gütesiegel nachweist
• mindestens 1 Trainingsaufenthalt in China nachweist
• den Umfang seiner/ihrer Lehrtätigkeit über mindestens 9 Jahre dokumentiert und einen Mittelwert von 100 h/Jahr nachweist

Alternativ erworbene Qualifikationen sind im Einzelfall zu prüfen und können durch das ausbildende Institut unter Zustimmung des DDQT anerkannt werden (Ausbildung und Nachweise anderer Verbände, anderer Länder, …).
Im begründeten Einzelfall ist eine vorzeitige Zulassung zur Ausbildung durch das jeweils ausbildende Institut und unter Zustimmung des DDQT möglich.