7. Prüfung

7.1. Prüfungszulassung
Zur Prüfung wird zugelassen wer:
(1) die Ausbildungsvoraussetzungen und-vorgaben erfüllt hat,
(2) dies in seinem Ausbildungspass nachweisen kann,
(3) die vom ausbildenden Institut geforderten weiteren Konditionen erfüllt und nachgewiesen hat
(4) Min. 900 h Lehrerfahrung nachweist

7.2. Prüfungsanforderungen
Die Qualifikation zum/r AusbilderIn schließt ab mit einer durch das Kolloquium beschlossene Validierung und wird dokumentiert durch das DDQT-Gütesiegel A

Erläuterung: Auf dem DDQT-Fachtag für angehende AusbilderInnen haben alle Teilnehmenden folgende Aufgaben zu erfüllen:
(1) Angemessene Validierungsinstrumente AusbilderIn gemeinschaftlich entwickeln und verabschieden
(2) Prüfungstermine vorschlagen und finden
(3) Prüfungsausschuss aus 3 Personen berufen und Termine abstimmen
(4) Planung, Konzeption und Aufgabenverteilung für DDQT-Fachtag (KL + L)

7.3. Bestehens-Regelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Mehrheit des, durch das Kolloquium berufenen, Prüfungsausschuss die Qualifikation als AusbilderIn empfiehlt.

7.4. Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist mit mindestens zwei Prüfern zu besetzen. Ein Prüfer muss aus dem ausbildenden Institut bestellt sein.
Bei der Bewertung der Prüfung sind die pädagogischen, methodischen und didaktischen Kompetenzen mit 40% der Gesamtleistung zu werten.